Kontakt:
Prof Dr Christoph
Klauck
Allgemeine Informationen kann man beim Prüfungsausschuß
erfahren. Hier die für VS bei Prof Klauck spezialisierten
Informationen:
- Prüfungszeit: ca. 30 Minuten (inklusive Beratung und Bewertung durch die Prüfer )
- Bewertung: Bekanntgabe am Ende jeder Prüfung
- Themen:
- Nennung eines Themas, das nicht geprüft werden soll.
- Nennung zweier Vertiefungsgebiete (z.B. Algorithmen hier bekannt)
- Vertiefungsgebiet für alle: 01_Einfuehrung
- Alle anderen Themen: Überblickswissen notwendig (z.B. was sind die Probleme, gibt es Lösungen ? etc.)
- Ohne Nennung: freie Auswahl für den Prüfer
- Nennung der ersten Frage
Folienblockzuordnung der Themen für die Prüfung:
- IPC: 03_EntfernterAufruf, 04_Namensdienst
- Zeit: 05_ZeituGlobalerZustand, 06_WahlenWA,
- Transaktionen: 07_Transaktionen, 10_Sicherheit, 11_Sicherheit
- Replikationen: 08_VerteilteDateisystemuReplikation
Das Anmeldeverfahren ist wie folgt:
- Anmeldung Teil 1a: Sie melden sich mit dem
Anmeldeverfahren zu den Klausur-Prüfungen auch (!) zu den mündlichen
Prüfungen an (Anmeldeschluss beachten!!!)
- Anmeldung Teil 1b: Sie senden mir bis zum bis zum 18. Januar 2010 eine E-Mail nachfolgenden Formates:
Von: <E-Mailadresse>
Betreff: VS: mündliche Prüfung
Inhalt: Name/Matr.-Nr: <Vorname> <Name>, <Matrikelnummer>
Erste Frage: <Erste Frage>
Vertiefungsgebiet1: <Thema>
Vertiefungsgebiet2: <Thema>
Ausschlussthema: <Thema>
- Anmeldung Teil 2: Sie melden sich persönlich in
der ersten Klausurwoche rechtsverbindlich (per Unterschrift) zu einem
konkreten Prüfungstermin auf einer Liste an, die im Büro von Frau
Mertens ausliegt.
Hinweis: Dieser
Prüfungstermin (Anmeldung Teil 2) ist rechtsverbindlich! Sollten Sie ihn nicht wahrnehmen,
gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wer sich nicht rechtsverbindlich
anmeldet hat keinen Prüfungstermin! Wer aus einem wichtigen Grund (§17
PO) (z.B. Krankheit) an der Prüfung nicht teilnehmen kann, muss dies
dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses,
so früh wie möglich, spätestens jedoch am dritten Werktag nach dem
Prüfungstermin schriftlich anzeigen und glaubhaft machen. (§17 (2) PO)!!!

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